Kieferorthopädische Frühbehandlung für Kinder
Die meisten Kinder erhalten eine kieferorthopädische Behandlung im Alter zwischen 10 und 13 Jahren. In manchen Fällen kann es aber sinnvoll sein, schon in den ersten Grundschuljahren mit einer Behandlung zu beginnen. Denn bestimmte Fehlstellungen lassen sich in der Pubertät schwerer korrigieren.
Wir empfehlen eine Frühbehandlung vor allem bei einem Kreuzbiss oder wenn ein Überbiss von über 10 mm vorliegt. Bei einem Kreuzbiss sind die oberen Seitenzähne nach innen versetzt, ihre Kauflächen haben keinen Kontakt mit ihren Gegenzähnen. Von einem Überbiss spricht man, wenn die Schneidezähne des Oberkiefers deutlich über die des Unterkiefers hinausragen.
Aber auch wenn Milchzähne nicht angelegt sind oder durch einen Unfall oder Karies zu früh verloren gegangen sind, kann eine kieferorthopädische Frühbehandlung ratsam sein.
Zahnfehlstellungen früh erkennen
Fehlentwicklungen rechtzeitig entgegenwirken
Die Weichen für ein gesundes Gebiss werden bereits im frühen Kindesalter gestellt. Mit einer kieferorthopädischen Frühbehandlung mit speziellen, altersgerechten Zahnspangen können wir im Falle von Fehlentwicklungen bereits im Milchgebiss korrigierend eingreifen und zu einem normalen, gesunden Wachstum von Zähnen und Zahnhalteapparat beitragen. Zu einer kieferorthopädischen Frühbehandlung gehört auch, gebissschädigende Angewohnheiten zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken – wie beispielsweise einer intensiven Nutzung des Schnullers, dem Lutschen am Daumen, aber auch einer Mundatmung und falschen Schluckmustern.
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